Messbare, ergebnisorientierte und terminierte Zielvorgaben, die das Unternehmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken oder Chancen erreichen will. Sie können vom Unternehmen freiwillig festgelegt werden oder sich aus rechtlichen Anforderungen an das Unternehmen ergebe
Diese Definition stammt aus der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023, zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 2023/2772, 22. Dezember 2023.