Die doppelte Wesentlichkeit hat zwei Dimensionen: die Wesentlichkeit der Auswirkungen und die finanzielle Wesentlichkeit. Ein Nachhaltigkeitsaspekt erfüllt das Kriterium der doppelten Wesentlichkeit, wenn er unter dem Gesichtspunkt der Auswirkungen und/oder unter finanziellen Gesichtspunkten wesentlich ist.
Diese Definition stammt aus der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023, zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 2023/2772, 22. Dezember 2023.