Die Auswirkungen, die das Unternehmen auf die Umwelt und die Menschen hat oder haben könnte, einschließlich der Auswir kungen auf ihre Menschenrechte, die mit seinen eigenen Tätig keiten und seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungs kette verbunden sind, auch durch seine Produkte und Dienstleistungen sowie durch seine Geschäftsbeziehungen. Die Auswirkungen können tatsächlich oder potenziell, negativ oder positiv, beabsichtigt oder unbeabsichtigt sowie umkehrbar oder unumkehrbar sein. Sie können kurz-, mittel- oder langfris tig auftreten. Die Auswirkungen geben den negativen oder posi tiven Beitrag des Unternehmens zur nachhaltigen Entwicklung an.
Diese Definition stammt aus der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023, zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 2023/2772, 22. Dezember 2023.