Die EU will Nachhaltigkeitsberichterstattung einfacher, klarer und global anschlussfähiger machen und liefert mit den überarbeiteten ESRS-Entwürfen von Juli 2025 einen umfassenden Reformvorschlag. Weniger Datenpunkte, mehr Prinzipien und bessere Interoperabilität mit internationalen Standards – das ist die neue Richtung. Aber was steckt genau dahinter?
Hintergrund: Was ist denn nochmal was?
Bevor wir in die wichtigsten Änderungen einsteigen, klären wir kurz nochmal auf: Was sind CSRD, EFRAG und ESRS und wie greifen sie ineinander. Noch ausführlicher Informationen sind in unserem Artikel „CSRD, EFRAG, ESRS: Was ist was bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung„.
Die ersten verbindlichen 12 ESRS-Standards wurden im Juli 2023 per delegiertem Rechtsakt veröffentlicht. Sie betreffen u. a. Umwelt, Soziales, Governance und übergreifende Berichtspflichten.
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) wurde von der EU-Kommission beauftragt, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu entwickeln – das Regelwerk, das festlegt, was Unternehmen im Rahmen der CSRD berichten müssen.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist das EU-Gesetz, das Unternehmen zur standardisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Es ersetzt die alte NFRD (Non-Financial Reporting Directive) und gilt seit Januar 2024 schrittweise für Unternehmen in der EU.
Vom Original zur überarbeiteten Version: Die ESRS-Reform 2025 im Überblick
Nach der offiziellen Verabschiedung der ersten ESRS-Standards im Juli 2023 durch die EU-Kommission war zunächst kein direkter Änderungsbedarf vorgesehen. Doch mit dem Inkrafttreten der CSRD zum 1. Januar 2024 für große Unternehmen in der ersten Berichtsphase zeigte sich: Die Standards sind inhaltlich anspruchsvoll, operativ komplex und teils missverständlich formuliert. Daher wurden durch die Omnibuspakete Vereinfachungen vorgeschlagen, die Sie hier nachlesen können: Omnibus-Pakete I und II der Europäischen Kommission – IHK.
Die folgende Grafik zeigt die wichtigsten Meilensteine im Reformprozess der ESRS – von der Einführung der CSRD bis zur laufenden Überarbeitung der Standards:

Ab Juli bis Ende September läuft die öffentliche Konsultationsphase, sodass EFRAG Feedback zu diesen Änderungen erhalten kann. Das bedeutet, dass manche Änderungen vielleicht nicht übernommen oder stark angepasst werden. Nach der Konsultationsphase wird die Reform auf Basis des Feedbacks bearbeitet; aktuell wird die Verabschiedung frühestens Anfang 2026 erwartet. Mehr Informationen zum Omnibus finden Sie in unserem Artikel: Omnibus: CSRD, CSDDD, EU Taxonomie und CBAM.
Die 5 wichtigsten Änderungen in den ESRS-Entwürfen (von Juli 2025)
- Reduktion der Datenpunkte
Die Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte wurde im Vergleich um etwa 57% verringert. Die gesamten Datenpunkte (verpflichtende und freiwillige) um bis zu 68%.
- Vereinfachte Doppelte Materialitätsanalyse
Konzentration auf risikobehaftete Wertschöpfungsbereiche. Unternehmen sind nicht mehr zur Vollanalyse jedes Details verpflichtet. Bei der Ermittlung der IROs wird ein Top-down Ansatz empfohlen.
- Klarere Trennung zwischen verbindlichen Anforderungen und Anleitung
Sämtliche „may disclosures“ wurden entfernt, diese stehen nur noch in der Non‑Mandatory Illustrative Guidance (NMIG), nicht mehr direkt im Standard. Anwendungsvorgaben („Application Requirements“) stehen direkt unter den verpflichtenden Disclosure Requirements. Alte, verwirrende Terminologie wie «sub‑subtopics» wurde gestrichen.
- Neues Entlastungspaket
Unternehmen erhalten Erleichterungen bei Datenzugang, Joint Ventures, M&A und dürfen in bestimmten Fällen Schätzungen statt exakter Daten nutzen.
- Stärkere internationale Anschlussfähigkeit
Begriffe und Vorgaben orientieren sich nun stärker an IFRS S1/S2, GHG Protocol.
Fazit: Ein echter Neustart mit Fokus auf Pragmatismus
Die ESRS-2025-Entwürfe sind mehr als nur eine Überarbeitung – sie wirken wie ein klarer Schritt in Richtung praxisnähere, entlastende und anschlussfähige Berichterstattung. Noch bleibt abzuwarten, ob die Konsultationsphase die Änderungen weiter in die richtige Richtung lenkt. ntscheidend wird sein, ob die Anpassungen in der Praxis tatsächlich eine Entlastung darstellen oder ob sie zugleich das Risiko bergen, als Einfallstor für Greenwashing zu dienen.
Wer bereits erste Erfahrungen mit der CSRD gesammelt hat, sollte sich mit den Reformen vertraut machen. Wenn Sie Anpassungsbedarf sehen, können Sie noch bis Herbst 2025 unter diesem Link Feedback einreichen – und so zu einem verbesserten Berichtsrahmenwerk beitragen.