Greenwashing hat in den letzten Jahren für viel Verwirrung gesorgt: Vage Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ sind längst in der Kritik. Mit der EmpCo-Richtlinie setzt die EU ab 2026 neue Maßstäbe – für mehr Klarheit, Nachvollziehbarkeit und Vertrauen.
In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die wichtigsten Inhalte der EmpCo-Richtlinie, zeigen Beispiele für Greenwashing, erklären die Rolle der Green Claims Verordnung und fassen die EmpCo Do’s and Don’ts zusammen, die jetzt jedes Unternehmen kennen sollte.
Lesedauer: 7 Minuten
Was ist die EmpCo Directive?
Die EmpCo Directive – offiziell Richtlinie (EU) 2024/825 – steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“. Sie wurde im März 2024 verabschiedet und muss bis März 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Ab dem 27. September 2026 gelten ihre Regeln verbindlich in allen Mitgliedstaaten. Sie ergänzt zwei bestehende Richtlinien: die Unfair Commercial Practices Directive (UCPD – 2005/29/EG) und die Consumer Rights Directive (CRD – 2011/83/EU). Die genauen textlichen Änderungen der Richtlinien finden Sie im EU-Lex: Richtlinie (EU) 2024/825
Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucher*innen vor Greenwashing zu schützen und gleichzeitig Unternehmen zu mehr Transparenz zu verpflichten. Im Mittelpunkt stehen dabei klare Informationen über die Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit von Produkten. Auch die Verwendung von Green Claims wird streng reguliert: Vage Begriffe ohne nachvollziehbaren Nachweis gehören der Vergangenheit an.
Mit EmpCo will die EU erreichen, dass Kaufentscheidungen nicht durch irreführende Nachhaltigkeitsversprechen beeinflusst werden – sondern auf nachvollziehbaren, überprüfbaren Fakten beruhen.
Was sind die Kernthemen der EmpCo-Richtlinie
Die EmpCo-Richtlinie greift genau dort ein, wo Greenwashing und irreführende Informationen bisher Spielraum hatten. Im Kern geht es um drei große Themenfelder: Green Claims, Produktinformationen und digitale Obsoleszenz.
1. Umwelt- und Green Claims
Unternehmen dürfen künftig keine vagen Aussagen mehr machen. Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ sind nur erlaubt, wenn sie durch nachvollziehbare und anerkannte Nachweise belegt sind. Ebenso verboten sind Aussagen, die nur einen Teil des Produkts betreffen, aber das Ganze nachhaltiger erscheinen lassen – etwa wenn nur die Verpackung recycelt ist. Auch Klimakompensation durch Offsets außerhalb der Wertschöpfungskette reicht nicht mehr aus.
2. Irreführende Produktinformationen
Verbraucher*innen sollen nicht länger durch überflüssige oder falsche Angaben getäuscht werden. Dazu gehören etwa Werbeaussagen wie „glutenfreies Mineralwasser“ oder das Hervorheben von Eigenschaften, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben sind.
3. Digitale Produkte und geplante Obsoleszenz
EmpCo stellt klar: Software-Updates dürfen nicht verschleiern, dass sie die Leistung eines Geräts verschlechtern. Ebenso dürfen Updates nicht als „notwendig“ dargestellt werden, wenn sie lediglich neue Funktionen bieten. Irreführend sind auch falsche Haltbarkeitsangaben, das Bewerben nicht reparierbarer Produkte als reparierbar oder das bewusste Anregen zum frühzeitigen Austausch von Verbrauchsmaterialien – wie bei Druckern, die zu früh zum Patronenwechsel auffordern.
Green Claims Directive: Status & Rolle
Neben EmpCo hat die EU auch die sogenannte Green Claims Directive entworfen. Ihr Ziel war es, noch detaillierter zu regeln, wie Unternehmen ihre Umweltversprechen formulieren dürfen – zum Beispiel durch verpflichtende Nachweise, externe Prüfungen und standardisierte Methoden.
Im Juni 2025 wurde der Gesetzgebungsprozess ausgesetzt, nachdem die Verhandlungen (Trilogues) kurzfristig abgebrochen worden waren. Hauptgrund waren Bedenken der EVP (Europäische Volkspartei) hinsichtlich der administrativen Belastung vieler kleiner Unternehmen, insbesondere von Mikrounternehmen. Die EU-Kommission kündigte zunächst an, die Richtlinie zurückziehen zu wollen, stellte später jedoch klar, dass es keinen formellen Rückzug gab – derzeit herrscht große Unsicherheit über die Zukunft der Regelung. Die Richtlinie bleibt aktuell weiterhin pausiert.
Das Zusammenspiel wäre dann klar:
- EmpCo legt die Grundregeln fest, was verboten ist (z. B. vage Begriffe, falsche Haltbarkeitsangaben, irreführende Reparaturversprechen). EmpCo arbeitet wie eine Mauer, die irreführende Claims aufhält, in die EU Markt reinzukommen.
- Green Claims Directive würde präzisieren, wie zulässige Umweltclaims im Detail nachgewiesen und kommuniziert werden müssen. Die Green Claims Directive arbeitet dadurch als Weg durch die Mauer.

Auch wenn die Green Claims Directive derzeit nicht aktiv ist, sollten Unternehmen EmpCo nicht unterschätzen. Schon diese Richtlinie allein setzt einen hohen Standard gegen Greenwashing und zwingt Unternehmen dazu, ihre Aussagen sauber zu belegen. Die Green Claims Directive hätte aber geholfen, die genaue Erwartungen von erlaubten Claims klarer zu stellen.
Dos & Don’ts: So formulieren Sie Green Claims richtig
Die EmpCo-Richtlinie schafft klare Grenzen zwischen zulässigen und verbotenen Aussagen. Einfache Beispiele zeigen, wie sich Greenwashing vermeiden lässt:
Umwelt- & Green Claims
Thema | Don’t | Do |
Allgemeine Umweltbehauptungen ohne Nachweis | „Unser Produkt ist umweltfreundlich.“ | „Unser Produkt erfüllt die Kriterien des EU-Ecolabels und wurde mit Energieeffizienzklasse A ausgezeichnet.“ |
Behauptungen über das gesamte Produkt, wenn nur ein Teil nachhaltig ist | „Hergestellt aus recyceltem Material.“ (nur Verpackung) | „Die Verpackung besteht zu 100 % aus recyceltem Karton.“ |
Klimaneutralitäts- / Kompensationsaussagen | „Klimaneutral durch CO₂-Kompensation.“ | „Die Produktion wurde umgestellt: 100 % erneuerbare Energie im Herstellungsprozess, 25 % weniger CO₂ im Vergleich zu 2018.“ |
Zukunftsversprechen ohne belastbaren Plan | „Wir sind klimaneutral bis 2030.“ | „Wir senken unsere Emissionen bis 2025 um 30 % gegenüber 2018. Der Reduktionsplan mit jährlichen Zwischenzielen ist öffentlich einsehbar.“ * |
Eigenlabels statt Unabhängige Siegel | „Eigenes Nachhaltigkeitssiegel XY.“ | „Produkt zertifiziert mit FSC®-Siegel (unabhängig geprüft).“ |
*Hier ist der Klimatransitionsplan, oft als Teil des jährlichen Berichts veröffentlicht, ein starker Beweis für Reduktionspfade. Um Klimatransitionspläne fundiert zu erstellen, lesen Sie unseren Wegweiser: Klimatransitionsplan (KTP): Weg zur nachhaltigen Transformation
Irreführende Produktinformationen
Thema | Don’t | Do |
Irrelevante Eigenschaften als Vorteil | „Glutenfreies Mineralwasser – besonders nachhaltig.“ | „Regional abgefüllt, kurze Transportwege, Flaschen aus 50 % Recycling-PET.“ |
Gesetzliche Vorgaben als Alleinstellungsmerkmal | „Frei von Schadstoff X.“ (ohnehin EU-weit verboten) | „Unser Produkt ist mit dem Blauen Engel ausgezeichnet, da es strenge Anforderungen an Schadstofffreiheit und Recycling erfüllt.“ |
Haltbarkeit, Reparierbarkeit & Recyclingfähigkeit
Thema | Don’t | Do |
Vorenthalten von Informationen über Updates, die Produkte schwächen | „Update zur Verbesserung der Sicherheit“ (tatsächlich sinkt Akkuleistung stark). | „Dieses Update erhöht die Sicherheit, kann aber die Akkulaufzeit um ca. 5 % reduzieren.“ |
Update als „notwendig“ darstellen, wenn es nur Features bringt | „Dieses Update ist erforderlich.“ | „Optionales Funktionsupdate: fügt neue Designs hinzu – nicht sicherheitsrelevant.“ |
Werbung mit Haltbarkeit, die nicht stimmt | „Unsere Waschmaschine hält 10.000 Waschgänge.“ (nicht belegt) | „Unsere Waschmaschine wurde im unabhängigen Dauertest auf 5.000 Waschgänge geprüft.“ |
Reparierbarkeit falsch darstellen | „Leicht reparierbar.“ (wenn Ersatzteile fehlen) | „Ersatzteile sind mindestens 10 Jahre verfügbar; Reparaturanleitungen stehen kostenlos online.“ |
Frühzeitiger Austausch von Verbrauchsmaterialien erzwingen | „Bitte Patrone wechseln“ (obwohl noch nutzbar). | „Die Patrone ist fast leer – Druck weiterhin möglich, Farbintensität nimmt ab.“ |
Funktionseinschränkungen durch Fremdteile verschweigen | „Mit Fremdakkus nicht kompatibel.“ (obwohl es keine Einschränkung gibt). | „Mit Originalakku volle Leistung; Fremdakkus funktionieren, aber mit längerer Ladezeit.“ |
Strafen & Konsequenzen
Die EmpCo-Richtlinie legt genau fest, welche Praktiken ab 2026 verboten sind – etwa vage Green Claims, falsche Angaben zur Haltbarkeit oder irreführende Aussagen zur Reparierbarkeit.
Aber: EmpCo schreibt keine konkreten Strafen vor. Die Umsetzung und Sanktionen liegen bei den einzelnen Mitgliedsstaaten.
Ursprünglich sollte die Green Claims Directive für mehr Klarheit sorgen und europaweit einheitlich festlegen, dass Verstöße mit mindestens 4 % des Jahresumsatzes geahndet werden. Da dieses Gesetz aktuell auf EU-Ebene pausiert ist, bleibt eine Unsicherheit:
- Mitgliedsstaaten können eigene Bußgeldhöhen festlegen, solange sie wirksam und abschreckend sind.
- Es ist wahrscheinlich, dass sich viele Länder an der „4 %-Richtschnur“ orientieren, verbindlich ist sie aber (noch) nicht.
Für Unternehmen bedeutet das: Schon heute Greenwashing-Risiken vermeiden, Claims dokumentieren und auf klare, überprüfbare Nachweise setzen – um vorbereitet zu sein, egal ob die Green Claims Directive später kommt oder nicht.
Timeline & Call to Action
Die wichtigsten Eckdaten zur EmpCo-Richtlinie im Überblick:

- März 2024 – Verabschiedung der Richtlinie auf EU-Ebene
- Bis März 2026 – Umsetzung in nationales Recht durch die Mitgliedsstaaten. In Deutschland ist EmpCo bisher noch nicht in nationales Recht umgesetzt.
- 27. September 2026 – Start der verbindlichen Anwendung in der gesamten EU
Für Unternehmen bleibt also nur noch ein knappes Zeitfenster, um ihre Nachhaltigkeitskommunikation auf EmpCo-Konformität zu prüfen.
Was sollen Sie jetzt machen:
- Überprüfen Sie bestehende Green Claims auf Nachweisbarkeit.
- Stellen Sie sicher, dass Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit korrekt und transparent kommuniziert werden.
- Vermeiden Sie eigene Labels und setzen Sie stattdessen auf unabhängige Zertifikate.
- Dokumentieren Sie Nachweise so, dass sie jederzeit von Behörden oder Verbraucher*innen nachvollzogen werden können.
Wer frühzeitig handelt, reduziert nicht nur das Risiko von Bußgeldern und Reputationsschäden, sondern kann Nachhaltigkeit auch als echten Wettbewerbsvorteil nutzen.
Fazit – Von Greenwashing zu echter Nachhaltigkeit
Mit der EmpCo-Richtlinie setzt die EU einen deutlichen Schritt gegen Greenwashing und für mehr Transparenz im Markt. Ab 2026 reichen Schlagworte wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ nicht mehr aus – gefordert sind konkrete, überprüfbare und belegbare Aussagen.
Für Unternehmen bedeutet das zweierlei: Zum einen steigt das Risiko, bei vagen oder unbelegten Green Claims rechtlich belangt zu werden. Zum anderen eröffnet EmpCo die Chance, Nachhaltigkeit als echten Wettbewerbsvorteil zu nutzen – indem Informationen zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit klar kommuniziert und durch unabhängige Nachweise gestützt werden.
Die Richtlinie allein wird Greenwashing nicht vollständig verhindern – sie schafft aber klare Grenzen und mehr Verbindlichkeit. Unternehmen, die jetzt auf glaubwürdige, faktenbasierte Kommunikation setzen, stärken Vertrauen und verschaffen sich langfristig Vorteile in einem transparenteren Markt.