Nachhaltigkeitsaspekte sind wesentlich, wenn sie der Definition der Wesentlichkeit der Auswirkungen, der finanziellen Wesentlichkeit oder beider Kriterien entsprechen.
Diese Definition stammt aus der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023, zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 2023/2772, 22. Dezember 2023.