EmpCo Richtlinie 2026: Was Unternehmen jetzt zu Greenwashing & Green Claims wissen müssen

Inhalt

Die EmpCo Richtlinie (EU) 2024/25 markiert einen Wendepunkt im Kampf gegen Greenwashing in der EU. Ab September 2026 gelten verbindliche Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie klar belegt und überprüfbar sind.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • „Was die EmpCo-Richtlinie konkret regelt,“
  • „Welche Green Claims künftig verboten sind,“
  • „Wie sich EmpCo zur Green Claims Directive verhält,“
  • „Welche Strafen drohen,“
  • „und wie unternehmen ihre Nachhaltigkeitskommunikation jetzt rechtssicher gestalten.“

Lesedauer: 7 Minuten

Was ist die EmpCo Richtlinie?

Die EmpCo Richtlinie (EU) 2024/825 steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“. Sie wurde im März 2024 verabschiedet und muss bis März 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Ab dem 27. September 2026 gelten ihre Regeln verbindlich in allen Mitgliedstaaten.

Sie ergänzt zwei bestehende Richtlinien:

  • Unfair Commercial Practices Directive (UCPD – 2005/29/EG)
  • Consumer Rights Directive (CRD – 2011/83/EU).

Die genauen textlichen Änderungen der Richtlinien finden Sie im EU-Lex: Richtlinie (EU) 2024/825

Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucher*innen vor Greenwashing zu schützen und gleichzeitig Unternehmen zu mehr Transparenz zu verpflichten. Im Mittelpunkt stehen dabei klare Informationen über die Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit von Produkten. Auch die Verwendung von Green Claims wird streng reguliert: Vage Begriffe ohne nachvollziehbaren Nachweis gehören der Vergangenheit an.

Was ist Greenwashing?

Greenwashing bezeichnet irreführende oder unbelegte Umweltversprechen in der Werbung. Unternehmen erwecken dabei den Eindruck besonderer Nachhaltigkeit, ohne diese transparent oder wissenschaftlich nachweisen zu können.

Mit EmpCo will die EU erreichen, dass Kaufentscheidungen nicht durch irreführende Nachhaltigkeitsversprechen beeinflusst werden, sondern auf nachvollziehbaren, überprüfbaren Fakten beruhen.

Was sind die Kernthemen der EmpCo-Richtlinie

Die EmpCo-Richtlinie greift genau dort ein, wo Greenwashing und irreführende Informationen bisher Spielraum hatten. Im Kern geht es um drei große Themenfelder: Green Claims, Produktinformationen und digitale Obsoleszenz.

1. Umwelt- und Green Claims

Unternehmen dürfen künftig keine vagen Aussagen mehr machen. Begriffe wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ sind nur erlaubt, wenn sie durch nachvollziehbare und anerkannte Nachweise belegt sind.

Verboten sind insbesondere:

  • allgemeine Umweltbehauptungen ohne belegbare Grundlage,
  • Aussagen über das gesamte Produkt, wenn nur ein Teil nachhaltiger ist,
  • Klimaneutralitätsaussagen, die ausschließlich auf CO₂-Kompensation außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette beruhen,
  • eigene Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Zertifizierung.

2. Irreführende Produktinformationen

Verbraucher:innen sollen nicht länger durch überflüssige oder falsche Angaben getäuscht werden. Dazu gehören:

  • falsche Angaben zur Haltbarkeit oder Leistungsfähigkeit.
  • das Hervorheben gesetzlich vorgeschriebener Eigenschaften als Besonderheit,
  • irrelevante Aussagen wie „glutenfreies Mineralwasser“,

3. Digitale Produkte und geplante Obsoleszenz

EmpCo stellt klar:

  • Software-Updates dürfen nicht verschleiern, dass sie die Leistung eines Geräts verschlechtern.
  • Updates dürfen nicht als „notwendig“ dargestellt werden, wenn sie lediglich neue Funktionen bieten.
  • Produkte dürfen nicht als reparierbar beworben werden, wenn Ersatzteile oder Anleitungen fehlen.
  • Verbraucher*innen dürfen nicht zum frühzeitigen Austausch funktionsfähiger Verbrauchsmaterialien gedrängt werden.

Green Claims Directive: Status & Rolle

Neben EmpCo hat die EU die sogenannte Green Claims Directive vorgeschlagen. Ziel war es, detailliert zu regeln, wie Umweltversprechen nachgewiesen und geprüft werden müssen, etwa durch standardisierte Methoden und verpflichtende externe Verifizierung.

Seit Juni 2025 sind die Trilog-Verhandlungen ausgesetzt („on hold“) und das Gesetzgebungsverfahren wird nicht aktiv fortgeführt.

In der öffentlichen Debatte gab es Hinweise auf einen möglichen Rückzug durch die Kommission; der formale Status wurde unterschiedlich kommuniziert. Aktuell gilt die Richtlinie als nicht weiterverfolgt bzw. ausgesetzt.

Das Zusammenspiel wäre ursprünglich wie folgt gedacht gewesen:

  • EmpCo legt fest, welche Aussagen verboten sind.
  • Green Claims Directive hätte präzisiert, wie zulässige Claims im Detail nachgewiesen werden müssen.
Empowering Consumers Directive:Falsche oder vage Umweltangaben werden blockiert, sodass sie gar nicht erst in den Markt gelangen.Green Claims Verordnung:Echte, belegbare Umweltangaben können durch ein „Tor mit Zugangskontrolle“ regelkonform und transparent in den EU-Markt eintreten.

Auch wenn die Green Claims Directive derzeit nicht weiterverfolgt wird, bleibt die EmpCo-Richtlinie verbindlich. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass EmpCo in erster Linie Verbote definiert, jedoch keine detaillierten methodischen Anforderungen an die Begründung zulässiger Umweltclaims festlegt.

Genau hier setzt auch die Kritik an: Ohne eine ergänzende Green Claims Directive fehlen bislang einheitliche Vorgaben zur Berechnung, Verifizierung und Vergleichbarkeit von Umweltangaben. Unternehmen wissen damit zwar, was sie nicht sagen dürfen, erhalten aber weniger klare Orientierung dazu, wie zulässige Claims konkret und rechtssicher auszugestalten sind.

Die ursprünglich geplante Green Claims Directive hätte diese Lücke durch standardisierte Nachweispflichten und externe Prüfmechanismen schließen sollen. Solange sie ausgesetzt bleibt, entsteht eine gewisse Rechtsunsicherheit, sowohl für Unternehmen als auch für Durchsetzungsbehörden.

Dos & Don’ts: So formulieren Sie Green Claims richtig

Die EmpCo-Richtlinie schafft klare Grenzen zwischen zulässigen und verbotenen Aussagen. Einfache Beispiele zeigen, wie sich Greenwashing vermeiden lässt:

Umwelt- & Green Claims

ThemaDon’tDo
Allgemeine Umweltbehauptungen ohne Nachweis„Unser Produkt ist umweltfreundlich.“„Unser Produkt erfüllt die Kriterien des EU-Ecolabels und wurde mit Energieeffizienzklasse A ausgezeichnet.“
Behauptungen über das gesamte Produkt, wenn nur ein Teil nachhaltig ist„Hergestellt aus recyceltem Material.“ (nur Verpackung)„Die Verpackung besteht zu 100 % aus recyceltem Karton.“
Klimaneutralitäts- / Kompensationsaussagen„Klimaneutral durch CO₂-Kompensation.“„Die Produktion wurde umgestellt: 100 % erneuerbare Energie im Herstellungsprozess, 25 % weniger CO₂ im Vergleich zu 2018.“
Zukunftsversprechen ohne belastbaren Plan„Wir sind klimaneutral bis 2030.“„Wir senken unsere Emissionen bis 2025 um 30 % gegenüber 2018. Der Reduktionsplan mit jährlichen Zwischenzielen ist öffentlich einsehbar.“ *
Eigenlabels statt Unabhängige Siegel„Eigenes Nachhaltigkeitssiegel XY.“„Produkt zertifiziert mit FSC®-Siegel (unabhängig geprüft).“

*Hier ist der Klimatransitionsplan, oft als Teil des jährlichen Berichts veröffentlicht, ein starker Beweis für Reduktionspfade. Um Klimatransitionspläne fundiert zu erstellen, lesen Sie unseren Wegweiser: Klimatransitionsplan (KTP): Weg zur nachhaltigen Transformation

Irreführende Produktinformationen

ThemaDon’tDo
Irrelevante Eigenschaften als Vorteil„Glutenfreies Mineralwasser – besonders nachhaltig.“„Regional abgefüllt, kurze Transportwege, Flaschen aus 50 % Recycling-PET.“
Gesetzliche Vorgaben als Alleinstellungsmerkmal„Frei von Schadstoff X.“ (ohnehin EU-weit verboten)„Unser Produkt ist mit dem Blauen Engel ausgezeichnet, da es strenge Anforderungen an Schadstofffreiheit und Recycling erfüllt.“

Haltbarkeit, Reparierbarkeit & Recyclingfähigkeit

ThemaDon’tDo
Vorenthalten von Informationen über Updates, die Produkte schwächen„Update zur Verbesserung der Sicherheit“ (tatsächlich sinkt Akkuleistung stark).„Dieses Update erhöht die Sicherheit, kann aber die Akkulaufzeit um ca. 5 % reduzieren.“
Update als „notwendig“ darstellen, wenn es nur Features bringt„Dieses Update ist erforderlich.“„Optionales Funktionsupdate: fügt neue Designs hinzu – nicht sicherheitsrelevant.“
Werbung mit Haltbarkeit, die nicht stimmt„Unsere Waschmaschine hält 10.000 Waschgänge.“ (nicht belegt)„Unsere Waschmaschine wurde im unabhängigen Dauertest auf 5.000 Waschgänge geprüft.“
Reparierbarkeit falsch darstellen„Leicht reparierbar.“ (wenn Ersatzteile fehlen)„Ersatzteile sind mindestens 10 Jahre verfügbar; Reparaturanleitungen stehen kostenlos online.“
Frühzeitiger Austausch von Verbrauchsmaterialien erzwingen„Bitte Patrone wechseln“ (obwohl noch nutzbar).„Die Patrone ist fast leer – Druck weiterhin möglich, Farbintensität nimmt ab.“
Funktionseinschränkungen durch Fremdteile verschweigen„Mit Fremdakkus nicht kompatibel.“ (obwohl es keine Einschränkung gibt).„Mit Originalakku volle Leistung; Fremdakkus funktionieren, aber mit längerer Ladezeit.“

Strafen & Konsequenzen

Die EmpCo Richtlinie legt genau fest, welche Praktiken ab 2026 verboten sind, etwa vage Green Claims, falsche Angaben zur Haltbarkeit oder irreführende Aussagen zur Reparierbarkeit. EmpCo selbst schreibt keine konkreten europaweit einheitlichen Bußgeldhöhen vor. Die Mitgliedstaaten müssen jedoch wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen festlegen.

Deutschland

Deutschland hat die Richtlinie inzwischen durch Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Die neuen Regelungen sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden.

Für Unternehmen bedeutet das:

  • Abmahnrisiken durch Wettbewerber und Verbände steigen.
  • Behörden können Sanktionen verhängen.
  • Reputationsrisiken nehmen zu.

Unabhängig von einer möglichen späteren Green Claims Directive sollten Unternehmen daher bereits jetzt auf belastbare Nachweise und transparente Kommunikation setzen.

Timeline & Call to Action

Die wichtigsten Eckdaten zur EmpCo-Richtlinie im Überblick:

  • 28. Februar 2024 – Annahme der Richtlinie
  • 6. März 2024 – Veröffentlichung im EU-Amtsblatt
  • 26. März 2024 – Inkrafttreten
  • Bis 27. März 2026 – Umsetzung in nationales Recht
  • 27. September 2026 – Verbindliche Anwendung in der gesamten EU

Für Unternehmen bleibt also nur noch ein knappes Zeitfenster, um ihre Nachhaltigkeitskommunikation auf EmpCo Konformität zu prüfen.

Was sollen Sie jetzt machen:

  • Überprüfen Sie bestehende Green Claims auf Nachweisbarkeit.
  • Stellen Sie sicher, dass Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit korrekt und transparent kommuniziert werden.
  • Vermeiden Sie eigene Labels und setzen Sie stattdessen auf unabhängige Zertifikate.
  • Dokumentieren Sie Nachweise so, dass sie jederzeit von Behörden oder Verbraucher*innen nachvollzogen werden können.

Wer frühzeitig handelt, reduziert nicht nur das Risiko von Bußgeldern und Reputationsschäden, sondern kann Nachhaltigkeit auch als echten Wettbewerbsvorteil nutzen.

Fazit: Von Greenwashing zu echter Nachhaltigkeit

Mit der EmpCo-Richtlinie setzt die EU einen deutlichen Schritt gegen Greenwashing und für mehr Transparenz im Markt.

Ab dem 27. September 2026 reichen Schlagworte wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ nicht mehr aus, erforderlich sind konkrete, überprüfbare und belegbare Aussagen.

Für Unternehmen bedeutet das:

  • steigende rechtliche Risiken bei unbelegten Claims,
  • höhere Anforderungen an Dokumentation und Nachweisführung,
  • aber auch die Chance, Nachhaltigkeit als echten Wettbewerbsvorteil zu nutzen.

Die Richtlinie allein wird Greenwashing nicht vollständig verhindern, sie schafft jedoch klare Grenzen und mehr Verbindlichkeit. Unternehmen, die jetzt handeln, stärken Vertrauen und reduzieren regulatorische Risiken.

FAQ zur EmpCo-Richtlinie

Ab wann gilt die EmpCo Richtlinie?

Ab dem 27. September 2026 verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten.

Sind Begriffe wie „klimaneutral“ verboten?

Nicht grundsätzlich, aber nur zulässig, wenn sie auf überprüfbaren und anerkannten Nachweisen beruhen,

Ist die Green Claims Directive bereits beschlossen?

Nein. Das Gesetzgebungsverfahren wurde 2025 pausiert.

Welche Bußgelder drohen?

Die konkreten Höhen legen die Mietgliedsstaaten fest. Orientierung könnten die 4% des Jahresumsatzes sein.

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