Nachhaltigkeitsbezogene Risiken mit negativen finanziellen Effekten, die sich kurz-, mittel- oder langfristig wesentlich auf die die Zahlungsströme, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten des Unternehmens auswirken (oder bei denen nach vernünftigem Ermessen davon ausgegangen werden kann).
Diese Definition stammt aus der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023, zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 2023/2772, 22. Dezember 2023.